Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.

Begleitpflicht für Jugendfischereischeininhaber entfällt

Begleitpflicht für Jugendfischereischeininhaber entfällt Für Jugendfischereischeininhaber, welche die Fischerprüfung bestanden haben, besteht keine Begleitpflicht durch einen volljährigen Fischereischeininhaber mehr. Mit der Änderung von §26 Abs. 2 ThürFischG durch Art. 1 Nr. 23b des Ersten Gesetzes zur Änderung des ThürFischG ist diese Befreiung in Kraft getreten. Bis zur Verfügbarkeit entsprechender Formulare wendet sich der Jugendfischereischeininhaber bzw. […]